Yacht Charter & Mieten

Executive Yachting

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen von Executive CH GmbH

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Erlebnisreise von Executive CH GmbH interessieren und danken Ihnen für das wertvolle Vertrauen. Executive CH GmbH, nachstehend „EXECUTIVE“ genannt, führt massgeschneiderte Erlebnisreisen nach Massgabe der folgenden Bedingungen durch. Diese Bedingungen gelten nicht für die Beförderung von Tieren sowie für Gegenstände, die aufgrund besonderer Vereinbarung befördert werden. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschliesslich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (auch E-Mails), telefonischen, persönlichen oder Online-Anmeldung kommt zwischen Ihnen und EXECUTIVE ein Vertrag zustande. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen sowie die «Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen» von EXECUTIVE gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.

1.2 Bei vermittelten Flug-, Yacht- oder Schiffs-Arrangements gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften oder des Yacht- oder Schiffseigentümers. EXECUTIVE ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen.

1.3 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen für Yacht- und Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Angeboten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

1.4 Für Online-Buchungen auf www.executive-yachtreisen.ch gibt der Käufer durch Anklicken des Buttons «Jetzt buchen» eine verbindliche Buchung ab. Oder für Online-Bestellungen (Ware) gibt der Käufer durch Anklicken des Buttons «Jetzt bestellen» eine verbindlihce Bestellung ab. Die Buchung oder Bestellung wird von Executive CH GmbH per E-Mail bestätigt. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestätigung beim Käufer eintrifft.

2. Verfügbarkeit

Die wertvollen Yachten sowie einzelne Yacht-Kabinen werden in der Regel eine lange Zeit im Voraus gebucht. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, so früh wie möglich zu buchen.  

3. Reisevorschriften, Reisepapiere

Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, zu befolgen. EXECUTIVE wird Staatsangehörige aus der Schweiz über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss, im Angebots-Prospekt, unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse, Online-Reisegenehmigungen wie die ESTA-Genehmigung der USA) selbst zu beschaffen und diese auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zulasten des Reisenden. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Reisende deshalb an der Reise gehindert ist, so kann EXECUTIVE den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäss Ziffer 10.2.1 dieser Reisebedingungen belasten. Der Reisende haftet gegenüber EXECUTIVE für alle Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Bussen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hatte. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die EXECUTIVE in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.

4. Leistungen

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, schliesst der Reisepreis die Beförderung und Unterbringung des Reisenden und des Gepäcks an Bord ein. Nicht im Reisepreis enthalten sind Landausflüge und Getränke – sofern in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt – sowie besondere Dienstleistungen (z. B. Wäscherei, Friseur, Masseur). Im Übrigen ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen von EXECUTIVE aus den Leistungsbeschreibungen, die in dem für die Reise gültigen Prospekt und der Reisebestätigung enthalten sind. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EXECUTIVE.

5. Landausflüge

Landesausflüge gehen zulasten der Reisenden.

6. Gepäck

Die Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. In der Regel ist Ihr Reisegepäck bei Flügen in der Economyclass je nach Fluggesellschaft auf 1 Gepäckstück mit höchstens 20 kg oder 23 kg beschränkt. Für Reisen in der Businessclass gelten grosszügigere Limiten. Bei den meisten Fluggesellschaften ist das 2. Gepäckstück kostenpflichtig. Verbindliche Informationen dazu entnehmen Sie den Reiseunterlagen oder der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft, alternativ können Sie Ihre Buchungsstelle fragen. Das Handgepäck ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5–10 kg mit einem Höchstmass von 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Bitte beachten Sie auch die lokalen Bestimmungen des Flughafens betreffend Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert.

7. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Krieg, Streiks, Unruhen, Epidemie, Pandemie, Wetter, gesetzliche Änderungen, Behördlichen Anordnung, Ausfall des Schiffgerätes oder der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, sind gestattet. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. EXECUTIVE wird sich bemühen, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Eine Ersatzpflicht jeglicher Art aus Folge derartige Änderungen kann EXECUTIVE nicht anerkennen.

8. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

8.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Angebot. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern oder Doppelbettkabine. Preise für andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise sind Barzahlungspreise.

8.2 Gruppenreisen

Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 190 verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.

8.3 Zahlungsbedingungen

8.3.1 Anzahlung

Alle unsere Reisen sind massgeschneidert und haben einen speziellen Charakter. Je nach Reise ist eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Arrangement-Preis zu leisten. Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.

8.3.2 Restzahlung

Die Restzahlung ist 60 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden ca. 4 Wochen vor Abreise zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

8.4 Preisänderungen

8.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Angeboten von EXECUTIVE angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten

– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)

– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)

– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels oder anderen Leistungsträgern

– plausibel erklärbaren Druckfehlern

– Wechselkursänderungen

8.4.2 Falls EXECUTIVE die im Angebot angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 2 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 6% vom ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 3 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

9. Bezahlung

9.1 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des Reisepreises hat per Überweisung direkt an EXECUTIVE zu erfolgen. Bei Vertragsabschluss ist innert 30 Tagen eine Anzahlung von 50% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist 60 Tagen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen acht Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort fällig. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung. 

9.2 Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. EXECUTIVE ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziffer 10.2.1 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

10. Rücktrittsbedingungen/Änderungen

Die Rücktrittserklärung oder Änderungsantrag hat schriftlich zu erfolgen. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei EXECUTIVE eingeht. Da die Organisation und Abwicklung unserer Reisen einen speziellen Charakter haben, ist der Abschluss einer Reise-Annullationsversicherung und Reise-Abbruchversicherung obligatorisch. Es obliegt in Ihrer Verantwortung die Versicherungen individuell abzuschliessen. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig.

10.1 Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 280.– pro Auftrag.

10.2 Kosten einer Annullierung/Änderung

Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück müssen wir folgende Kosten in Prozenten des Arrangement-Preises erheben. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen Umbuchung von Rückflügen:                

Ab Buchung bis 61 Tage vor Abreise 90%
60 Tage vor Abreise 100%

10.2.1 Ausnahmen

Es gelten ausserdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen: Für Privatjet-Reisen, Yachtreisen, Segelreisen, Schiffsreisen, Gruppenreisen und Pauschalreisen, gelten 100% ab Buchung.

No-show

Verpasst ein Passagier den Linien-Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.

Linienflüge «Nur-Flug»

Bei Rücktritt/Änderung nach Buchung des Tickets, welche nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (bis zu 100%) in Rechnung gestellt. (Weitere Bedingungen im Kapitel «Flüge».)

10.3 Umbuchung von Rückflügen

Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Der Abschluss einer Annullations- und Rückreiseversicherung ist daher zwingend. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei unseren Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 170.– pro Person plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.

10.4 Ersatzperson

Sollten Sie verhindert sein, so kann grundsätzlich eine Ersatzperson, welche Sie EXECUTIVE empfehlen, Ihre Reise antreten. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

–     Ihre Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.

–     Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

–     Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).

–     Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

10.5 Preisnachlass

Unsere massgescheneiderten Reisen haben einen speziellen Charakter und daher können wir grundsätzlich keine Preisnachlässe gewähren. Sollte Sie trotzdem, ausnahmsweise einen Preisnachlasse erhalten, dann können Sie diesen nur geltent machen, sofern Sie an der Reise teilnehmen werden. Ansonsten gilt der reguläre Preis. 

11. Rücktritt und Kündigung durch EXECUTIVE

EXECUTIVE kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen:

a) bei Zugang der Absage bis spätestens 11 Wochen vor Reisebeginn, wenn die in der Reisebeschreibung bzw. dem Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Executive unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleistete Zahlung unverzüglich zurück.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende nach dem Urteil von EXECUTIVE oder Kapitän

– wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig ist

– auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist

– eine Gefahr für die Gesundheit und Wohlbefinden anderer Passagiere, Besatzungsmitglieder und Mitarbeiter von EXECUTIVE darstellt

– unter falschen Angaben gebucht hat

– die Durchführung der Reise ungeachtet einer mündlichen Abmahnung nachhaltig stört

– bei persönlichen Beleidigungen gegenüber dem Personal oder Veranstalter

– sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird aus einem unter b genannten Grund gekündigt bzw. erfolgt insofern ein Rücktritt, so kann der Reisende von der (Weiter-)Reise ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. EXECUTIVE behält den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Reisende.

c) bei Ausfall des Transportmittels

 

12. Haftung von EXECUTIVE

A. Allgemeine Haftung

12.1 Höchsthaftung

Die vertragliche Haftung von EXECUTIVE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von EXECUTIVE eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben davon unberührt. Keine Haftung können wir übernehmen, falls Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben. Der Abschluss einer Reise-Annullationsversicherung und Reise-Abbruchversicherung ist obligatorisch.

12.2 Mitwirkungspflicht

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich EXECUTIVE schriftlich unter folgenden E-mail Adresse bekanntgeben unter: info@executive-private.ch. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von EXECUTIVE oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 24 Std. nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei EXECUTIVE einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

12.3 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

EXECUTIVE haftet nicht wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages in folgenden Ursachen begründet ist: a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise. b) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind. c) Höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streik, Unruhen, Transportausfall (Airline, Bahn, Bus, Taxi, Schiff etc.), behördlichen Massnahmen oder ein Ereignis, welches EXECUTIVE, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller geboten Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Haftung oder Schadenersatzpflicht von EXECUTIVE ausgeschlossen. Ein Abschluss einer Reiseannullations- sowie Reiseabbruchversicherung ist obligatorisch. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von 24 Std. nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EXECUTIVE geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Executive unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.4 Gesetzliche Ansprüche

Unbeschadet der Regelung in Ziffer 12 gelten die in diesen Reisebedingungen enthaltenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Reisenden, gleichgültig ob sie auf den Reisevertrag oder andere Rechtsgrundlagen gestützt sind.

12.5 Abtretungsverbot

Ohne Zustimmung von EXECUTIVE können Reisende gegen EXECUTIVE gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragt werden.

B. Haftungsbeschränkung

12.6 Allgemeines

Ein Schadensersatzanspruch gegen EXECUTIVE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12.7 Haftung bei Yacht- und Schiffsreisen

Sofern EXECUTIVE bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich die Haftung von EXECUTIVE nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Handelsgesetzbuch und Binnenschifffahrtsgesetz).

12.8 Haftungsbeschränkung bei Flugreisen

Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern sowohl der vereinbarte Abgangs- als auch der Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates liegt. Es kann ebenfalls Anwendung finden, wenn Abgangs- und Bestimmungsort zwar im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaates liegen, aber eine Zwischenlandung in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen ist, selbst wenn dieser kein Vertragsstaat ist. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie für Verspätung und kann diese beschränken. Für Staaten, die das Montrealer Übereinkommen nicht oder noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, kann gegebenenfalls das Warschauer Abkommen inkl. seiner diversen Zusatzprotokolle gelten.

12.9 Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer

Soweit EXECUTIVE die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung von EXECUTIVE nach dem Luftverkehrsgesetz, EG-Recht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkommen, je nachdem welche Bestimmungen Anwendung finden. Bei Linienflügen ist EXECUTIVE lediglich Vermittler. In diesem Fall haftet allein das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Es gelten die Geschäftsbedingungen, wie z. B. die Stornokostenregelung, der befördernden Fluggesellschaft. Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung.

12.10 Wertgegenstände

Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung, Kleidung, Schmuck oder sonstige Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen haftet EXECUTIVE nicht.

12.11 Fremdleistungen

EXECUTIVE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Besichtigungen etc.).

12.12 Lokale gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge

An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen etc. zu buchen. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. EXECUTIVE kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen etc., die Sie am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.

12.13 Unfälle und Erkrankungen

Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Flug, Yacht, Schiff, Privat-Jet, Bahn, Bus, Taxi usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen. Eine Haftung von EXECUTIVE ist ausgeschlossen.              

12.14 Sachschäden und Kundengelder

EXECUTIVE übernimmt keine Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit EXECUTIVE geschehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.

13. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten

Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von EXECUTIVE wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er schriftlich beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.

14. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Reise

Wird die Landung oder die Einreise des Reisenden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann EXECUTIVE den Reisenden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Reisende muss EXECUTIVE ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen ersetzen.

15. Havarie-Grosse

Der Reisende ist für Gegenstände, die er auf das Schiff mitgebracht hat, nicht beitragspflichtig zu einer Havarie-Grosse. Er hat kein Recht auf Vergütung im Falle einer Havarie-Grosse.

16. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung

EXECUTIVE ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Reise.

17. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch EXECUTIVE

17.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist EXECUTIVE berechtigt, diese bis spätestens 11 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

17.2 EXECUTIVE behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist EXECUTIVE auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. EXECUTIVE ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

18. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Der Abschluss einer Annullations- und Rückreiseversicherung ist obligatorisch, damit Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen können und die Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.

19. Flüge

Ist mit der Reise eine Flugbeförderung verbunden, so gelten für diesen Reiseteil die Flugbeförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Fluggesellschaft, welche von EXECUTIVE, auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Flugzeiten der Sonderflüge sind von der zeitlichen Verfügbarkeit der Flugzeuge auf dem Chartermarkt sowie der Genehmigung durch die Luftraumüberwachung abhängig und können daher auch in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden liegen. EXECUTIVE wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird EXECUTIVE dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald EXECUTIVE die ausführende Fluggesellschaft kennt, spätestens jedoch mit Versand der vorläufigen Reisedokumente zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird EXECUTIVE den Reisenden über den Wechsel informieren. Die „Black List“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban einsehbar. Beachten Sie, die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.

19.1 Elektronisches Flugticket/E-Ticket

Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus.

19.2 Reisegepäck und Sportgeräte

Ihr Reisegepäck ist bei Flügen mit dem Privat-Jet je nach Typ des Jets unterschiedlich beschränkt und Bedarf einer Vorabklärung. In regulären Linienverkehrs Flugzeugen ist das Reisegepäck in der Economy Class auf 20 kg beschränkt. Auf den meisten Linienflüge ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Golfset, Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich.         

19.3 Tiere

Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.

19.4 Verspätungen

Die Überlastung von Flugstrassen, Start- und Landezeitfenstern («Slots»), Flugzeug-Standplätzen sowie technische Ursachen usw. können Verspätungen verursachen. Der Reiseveranstalter hat auf Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Bei der Planung Ihrer Rückreise zum Wohnort empfehlen wir Ihnen, zwischen der flugplanmässigen Ankunft Ihres Fluges in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges an Ihren Wohnort mindestens 2 Stunden einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Schäden oder Spesen.

20. Sportmöglichkeiten

In vielen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Angeboten beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

21. Einzelzimmer

EXECUTIVE kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. EXECUTIVE macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus.

22. Medizinische Zustand / Körperliche Behinderung

Alle medizinischen Zustände oder körperlichen Behinderungen, die einer besonderen Aufmerksamkeit oder Versorgung bedürfen, müssen bereits bei der Buchung EXECUTIVE mitgeteilt werden. EXECUTIVE empfiehlt, dass Personen mit körperlichen Behinderungen mit einer Begleitperson reisen, die ihnen Unterstützung leisten kann.

Unsere Yachten und Schiffe sind nicht mit Aufzügen oder Rampen ausgestattet und das Verlassen des Schiffes erfolgt oftmals über Beiboote. EXECUTIVE ist berechtigt, einer Person die Teilnahme zu verweigern oder eine Buchung zu widerrufen, wenn diese Person nach dem Ermessen der Reederei aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes reiseuntauglich ist oder eine Versorgung benötigt, die über die Möglichkeiten der Reederei hinausgeht. EXECUTIVE erachtet das Reisen ab der 24. Schwangerschaftswoche als Risiko und behält sich das Recht vor, schwangeren Frauen eine Teilnahme an den Reisen zu verweigern. EXECUTIVE und die Reedereien übernehmen keine Verantwortung dafür und haften nicht bei Komplikationen bezüglich einer solchen Schwangerschaft, die während der gesamten Yacht- und Schiffsreisen auftreten könnten.

23. Datenschutz

23.1 Sammlung von Informationen

EXECUTIVE ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. EXECUTIVE hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden.

23.2 Weitergabe an Dritte

Ihre Daten können unter Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für EXECUTIVE bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und anderen Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird.

23.3 Verwendung der Daten

Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können durch EXECUTIVE auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen EXECUTIVE Angebote und Informationen zukommen zu lassen, die für Sie persönlich interessant sind.

23.4 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass EXECUTIVE über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so genannte «besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden, z.B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, welche Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen oder wenn unsere Vertretung vor Ort Sie bei gesundheitlichen Problemen unterstützt. Diese besonders schützenswerten Daten werden von EXECUTIVE nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet nicht statt. Indem Sie eine Buchung tätigen, erteilen Sie EXECUTIVE auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung.

23.5 Besonderes in Bezug zu Flugreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen EXECUTIVE bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

24. Versicherungen

Die Planung und Abwicklung von den massgeschneiderten Reisen von EXECUTIVE haben einen speziellen Charakter. Im Interesse der Kunden ist ein Abschluss einer Annullations- und Rückreiseversicherung obligatorisch. Es obliegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über eine ausreichende private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie auch sicher, dass Sie für Unfälle, Krankheiten im Ausland sowie für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks ausreichend versichert sind.

25. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden

25.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Angebot versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

25.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich EXECUTIVE schriftlich unter folgenden E-mail Adresse bekanntgeben unter: info@executive-private.ch

Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche EXECUTIVE Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von EXECUTIVE oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und EXECUTIVE ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen EXECUTIVE können nur an seinem Sitz angebracht werden.

Veranstalter

Executive CH GmbH, Neufeldstrasse 11, CH-5430 Wettingen, Schweiz – Telefon: +41 (0)56 427 15 68 – E-Mail: info@executive-private.ch 

Im Notfall erreichen Sie uns unter: Mobile Telefonnummer oder WhatsApp: +41 (0)76 332 37 91 . Sollten Sie uns aus irgend einem Grund mittels E-Mail nicht erreichen, verwenden Sie alternativ folgende E-Mail Adresse: thomas.lauber@sunrise.ch (anderer Netzbetreiber und Server)